Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Diese AGB gelten für Verträge mit Kirsten Mauer („Eifel-Sein“), im folgenden auch „Anbieter“ genannt über die Überlassung von Ferienhäusern. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt hat.

§ 2 Vertragspartner, Abschluss des Vertrages

(1) Vertragspartner (auch: „Mieter“ oder „Gast“) ist grundsätzlich derjenige, welcher die Buchung des Ferienhauses vornimmt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Dritter eine Buchung für einen Gast oder mehrere Gäste vornimmt oder wenn ein Gast die Buchung für mehrere Gäste vornimmt (Gast in diesem Sinne ist die Person, welche das Ferienhaus des Anbieters tatsächlich nutzen soll). Etwas anderes gilt nur, wenn derjenige, der die Buchung vornimmt, dies als berechtigter Vertreter gemäß § 164 BGB tut und er seine Vertreterrolle offenbart und die Person des Vertretenen oder der Vertretenen angibt.

(2) Nimmt ein Dritter die Buchung für einen oder mehrere Gäste vor, ohne selbst Gast zu sein, so hat er einen Gast zu benennen, welcher für den Anbieter als Ansprechpartner für die Durchführung der Leistung fungiert. Er ist verpflichtet, den Gast entsprechend dieser AGB zu verpflichten, sich an die Regeln dieser AGB und die Hausordnungen zu halten.

(3) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder in Textform (per Briefpost oder E-Mail) bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Prospekte, Angaben auf der Internetseite des Anbieters und Preisauszeichnungen oder Ähnliches stellen in der Regel nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Buchungswilligen dar und sind selbst noch kein Angebot des Anbieters. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung des Anbieters auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich zu melden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Kaution, Aufrechnung, Zusatzleistungen, Gutscheine

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preis (Übernachtungskosten und Endreinigungskosten in Höhe von 100 €) wie in der Buchung angegeben im Voraus zu entrichten. Die Zahlung des Preises muss bei der Buchung bzw. innerhalb- von 48 Stunden ab der Bestätigung der Buchung durch den Anbieter per Überweisung, PayPal oder Kreditkartenzahlung mit den in der Buchung angegebenen Daten des Anbieters erfolgen. Erfolgte die Buchung weniger als eine Woche vor der vorgesehenen Inanspruchnahme der Leistung, so hat die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss gem. § 3 Abs. 2 zu erfolgen. Dies gilt entsprechend für Verlängerungen des Aufenthaltes, d.h. bei Abschluss der Verlängerungsvereinbarung wird der Preis für die erweiterte Überlassung sofort fällig. Die angegebenen Preise beinhalten auch die vom Anbieterabzuführende Umsatzsteuer und sonstige lokale Abgaben und Nebenkosten. Nicht umfasst sind vom Gast persönlich geschuldete Abgaben und Zusatzleistungen.

(2) Gemeinsam mit der Zahlung des Vereinbarten Preises hat der Mieter an den Anbieter per Überweisung, PayPal oder Online-Kreditkartenzahlung mit den in der Buchung angegebenen Daten des Anbieters eine Kaution in Höhe von 150 € zu zahlen; für Feriengäste mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten, Schweiz) beträgt die Kaution 200 €. Soweit der Gast das Ferienhaus ohne Schäden zurückgibt, wird diese Kaution unverzüglich nach rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und nach Überprüfung des Ferienhauses durch den Anbieter, welche am Rückreisetag gemeinsam mit dem Gast erfolgen soll, sofern nichts anderes vereinbart wird, an den Vertragspartner zurückgezahlt. Schäden im vorgenannten Sinne sind Beschädigungen am Gebäude, Gebäudebestandteilen, am Grundstück oder Inventar, Diebstahl oder anderweitiges Abhandenkommen von Inventar sowie starke Verschmutzungen des Ferienhauses; diese werden gesondert berechnet und mit der Kaution verrechnet.

(3) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

(4) Zusatzleistungen, die nicht vom Übernachtungspreis erfasst sind, sind neben den Endreinigungskosten ausdrücklich als Zusatzleistungen und Preise ausgewiesene Leistungen, wie z.B. die Weine/Champagner aus einem Weinkühlschrank. Die zugehörigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste.

(5) Gutscheine des Anbieters gelten für alle Objekte des Anbieters und sind 4 Jahre ab Ausstellung gültig. Der Wert des Gutscheins wird auf den Preis des Aufenthaltes oder der sonstigen Nutzung angerechnet. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthaltes. Der Gutschein ist übertragbar. Wenn bei einer Buchung mit Gutschein ein Restbetrag verbleibt, erhält der Gast auf Wunsch einen digitalen Gutschein über den Restbetrag; die maximale Nutzungsdauer des ursprünglichen Gutscheines bleibt maßgeblich.

§ 4 Leistungen des Anbieters, Vertragsinhalt

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus in vertragsgemäßem Zustand und insbesondere gereinigt bereitzuhalten. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale. Mängel, die der Gast bei Ankunft oder während des Aufenthaltes feststellt, sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen, solche Mängel fotografisch festzuhalten. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

(2) Das Ferienhaus wird ausschließlich an den Vertragspartner zu den unter § 1 Abs. 1 genannten Zwecken überlassen. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind grundsätzlich nicht gestatten und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(3) Das Ferienhaus darf nur von der Anzahl an Personen und Hunden genutzt werden, die in der Buchung angegeben worden ist und welche Basis der Preiskalkulation war. Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen und Tiere zu machen, die das Ferienhaus belegen sollen und belegen. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen oder Hunden als vereinbart benutzt werden, ist für diese zusätzlichen Personen durch den Mieter ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches pro Person 100 EUR und je Hund 50 EUR je Buchungstag beträgt. Der Anbieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

§ 5 An- und Abreise, verspätete Räumung

(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn diese durch den Gast endgültig verlassen wurde.

(3) Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Anbieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 100 EUR bei einer Räumung nach 11.00 Uhr. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr werden 100 % für diesen Tag in Höhe einer weiteren Übernachtung auf Basis des vereinbarten Übernachtungspreises in Rechnung gestellt. Der Anbieter hat das Recht, den Mieter aus dem Ferienhaus zu entfernen; für den Fall der Weigerung des Gastes, das Ferienhaus zu verlassen, schuldet er eine Vertragsstrafe von 1.000 € je angefangenem Tag; die Vertragsstrafe kann mit der Kaution verrechnet werden und ist im Übrigen am selben Tag durch Überweisung (wie § 3) zu zahlen; verspätete Zahlungen lösen eine weitere Vertragsstrafe von 100 € aus. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden, einschließlich Verzugszinsen.

§ 6 Allgemeine Regelungen zur Nutzung des Ferienhauses, Rechte und Pflichten des Gastes

(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

(2) Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe, § 9 Abs. 1 LImSchG NRW. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, sind in dieser Zeit verboten. U.a. sind daher TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(3) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln oder auszuschalten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters erlaubt. Hunde sind willkommen, allerdings vorher ausdrücklich anzumelden. Die jeweils gültigen Buchungspreise für Hunde ergeben sich aus der Buchungsmaske. Für die Unterbringung von anderen Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser neben den Zusatzübernachtungspreisen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 EUR in Rechnung stellen.

(5) Innerhalb der Räumlichkeiten des Ferienhauses gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 500 EUR in Rechnung stellen. Rauchen auf Balkonen und Terrassen ist erlaubt, soweit angrenzende Fenster und Türen geschlossen bleiben.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Vertragspartner haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration oder Ähnliches allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration oder Ähnlichem verpflichtet.

(7) Der Vermieter behält sich ein Betretungsrecht vor, um die Mülltonnen raus- und reinzustellen sowie für Fälle der technischen Wartung und für Notfälle.

(8) Die Unter- und Weitervermietung des Ferienhauses ist verboten. Im Fall von Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € je angefangenem Tag der widerrechtlichen Nutzung verwirkt.

§ 7 Internetnutzung und Datenschutz

(1) In Deutschland kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch stellt der Anbieter den Gästen des Ferienhauses im Vertrauen auf deren Rechtstreue einen Zugang zu einem Internetzugang zur Verfügung.

(2) Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht durch den Anbieter des Ferienhauses gewährleistet. Der Anbieter verpflichtet sich aber, bei Problemen mit der Internetverbindung, die ihm zur Kenntnis gebracht werden, den Internetanbieter zwecks Problembehebung zu kontaktieren.

(3) Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Gastes gelangen kann. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Gast, sein Endgerät zu schützen.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Gastes, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Anbieter oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden.

(5) Der Gast verpflichtet sich dazu, die folgenden Regeln einzuhalten:

a) Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Mietzeitraum. Die Nutzungsdaten und das Passwort dürfen nicht an Dritte, die nicht Gäste des Ferienhauses sind, weitergegeben werden. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.

b) Die Nutzung des Internetzugangs zum sogenannten Dark-Web oder Deep-Web ist untersagt.

c) Der Gast verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten.

d) Der Gast verpflichtet sich dazu, den WLAN-Zugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“ – zu nutzen.

e) Der Gast verpflichtet sich dazu, den WLAN-Zugang nicht zum Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.

f) Der Gast verpflichtet sich dazu, den WLAN-Zugang nicht zum Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen) zu nutzen.

(6) Tätigt der Gast über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Gast zu tragen.

(7) Der Mieter stellt den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln basieren. Sämtliche erforderliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.

(8) Der Anbieter des Ferienhauses behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann nach Ermessen gesperrt werden.

(9) Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(10) Der Anbieter hält die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen ein. Näheres dazu ist in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.

§ 8 Stornierung und Kündigung

(1) Eine Stornierung des geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag nach Maßgabe des Abs. 2 auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung und wenn dem Mieter der Gebrauch der Unterkunft nicht oder nur zum Teil zugänglich gemacht wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung besteht.

(2) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 2 Monate vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

Stornierung bis spätestensHöhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
2 Monate vor Anreise0 %
3 Wochen vor Anreise50 %
1 Tag vor  Anreise90 %

 

(3) Stornierungen müssen in Textform gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Vertrag außerordentlich auch vor dem Anreisezeitpunkt zu kündigen, dies insbesondere, wenn

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

Der Anbieter hat den Mieter von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Anbieter wird bereits geleistete Mietpreiszahlungen sowie die Kaution unverzüglich erstatten, soweit diese bereits gezahlt worden sind. Bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 9 Haftung; Verjährung

(1) Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichend hiervon haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In diesem Rahmen ist er insbesondere verpflichtet, dem Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen zur Besichtigung und Beseitigung des Mangels Zutritt zum Ferienhaus zu gewähren.

(3) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht, insbesondere sind die §§ 701 f. BGB auf das vorliegende Mietverhältnis nicht anwendbar. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

(4) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses einschließlich der Nebengebäude und der Außeneinrichtung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(5) Die wechselseitigen Ansprüche verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 10 Buchungen über Buchungsportale

Bei Buchungen über Buchungsportale gelten die dortigen Buchungsbedingungen neben den vorliegenden AGB. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Buchungsbedingungen der Portalbetreiber und den vorliegenden AGB gelten die Buchungsbedingungen der Portalbetreiber.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Zülpich / Deutschland. Soweit Gerichtsstandsvereinbarungen nach § 38 ZPO zulässig sind, wird als Gerichtsstand Zülpich vereinbart.

(3) Auf den Mietvertrag ist deutsches Recht anwendbar.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 15. August 2023